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  • Weichsel, Lothar: Beschleunigte Abschreibung, Wachstum und Konjunktur
    Weichsel, Lothar: Beschleunigte Abschreibung, Wachstum und Konjunktur

    Beschleunigte Abschreibung, Wachstum und Konjunktur , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Geschäftswagen: Steuerliche Möglichkeiten bei Kauf und Abschreibung
    Geschäftswagen: Steuerliche Möglichkeiten bei Kauf und Abschreibung

    Die meisten Selbstständigen haben ein Auto, das sie sowohl betrieblich als auch privat nutzen. Im Steuerrecht nennt man das einen gemischt genutzten Pkw. Beim Geschäftswagen eines Selbstständigen muss zunächst geklärt werden, ob er zum Betriebsvermögen gehört. Der betriebliche Nutzungsumfang entscheidet, ob das Auto zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehört oder ob es dem Privatvermögen zugeordnet werden muss. Und hiervon hängt dann auch die Ermittlung des Privatanteils ab.

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  • Dietz, Horst: Die Normierung der Abschreibung in Handels- und Steuerbilanz
    Dietz, Horst: Die Normierung der Abschreibung in Handels- und Steuerbilanz

    Die Normierung der Abschreibung in Handels- und Steuerbilanz , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Hezel, Luisa: Kritische Würdigung der außerplanmäßigen Abschreibung auf Sachanlagen nach § 253 (3) S.5 HGB
    Hezel, Luisa: Kritische Würdigung der außerplanmäßigen Abschreibung auf Sachanlagen nach § 253 (3) S.5 HGB

    Kritische Würdigung der außerplanmäßigen Abschreibung auf Sachanlagen nach § 253 (3) S.5 HGB , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Engel, Jennifer: Kritische Würdigung des BFH-Urteils IV R 46/09 vom 14.04.2011 zur Abschreibung von Windparks
    Engel, Jennifer: Kritische Würdigung des BFH-Urteils IV R 46/09 vom 14.04.2011 zur Abschreibung von Windparks

    Kritische Würdigung des BFH-Urteils IV R 46/09 vom 14.04.2011 zur Abschreibung von Windparks , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Bachelorarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Didaktik - Germanistik, Note: 2,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einigen Jahren völliger Abwesenheit von Gesellschaft, Schule und Politik initiierte Ulrich Greiner, Redakteur der ZEIT, 1997 eine neue Kanondebatte. Greiner stellte hierzu anfangs mehreren deutschen Prominenten die Aufgabe, ihren persönlichen Kanon aufzustellen, unter der Thematik ¿Was ein Abiturient unbedingt gelesen haben muss¿, mit der Schwierigkeit, sich auf 5 Werke zu beschränken. Allein diese Eingrenzung stieß schon bei mehreren Auserwählten auf Kritik. Marcel Reich-Ranicki nennt den Redakteur einen ¿Barbaren¿ oder ¿bestenfalls einen Spaßvogel¿, der die gesamte deutschsprachige Literatur auf 5 Titel begrenzen will, die ein Abiturient kennen sollte. Gefordert wurden mindestens 20-30 Werke, da man sonst den Wert des Abiturs so drastisch senken würde und diesem höchsten deutschen Schulabschluss auch noch das letzte Bisschen Elitäres nähme. Wie auch immer, die meisten der Befragten stimmten mit Greiner überein, dass es unabdingbar sei, einen Kanon festzulegen. Dabei wurde allerdings relativ schnell klar, dass es unmöglich ist, sich auf einen Kanon zu einigen. Bei vielen der Befragten ist zwar festzustellen, dass sich die Nennungen der Autoren und oftmals auch der Werke gleichen, doch treten immer wieder Fragen und Vorschläge auf, mehrere Kanons, zum Beispiel einen pro Epoche festzulegen. Wobei man dann sehr schnell von der Zahl 5, wie von Ulrich Greiner gefordert, auf eine Zahl zwischen 20 und 30 Werken kommt.
Diese Debatte nimmt die vorliegende Arbeit auf und beschäftigt sich weiterhin mit der Frage inwiefern ein Kanon aufgestellt werden muss, bzw. ob dieser einer stetigen Anpassung bedarf.
Es handelt sich um eine Bachelorarbeit, die im Rahmen des Studiums der Germanistik an der Universität Bielefeld angefertigt wurde. (Hertel, Christina)
    Bachelorarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Didaktik - Germanistik, Note: 2,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einigen Jahren völliger Abwesenheit von Gesellschaft, Schule und Politik initiierte Ulrich Greiner, Redakteur der ZEIT, 1997 eine neue Kanondebatte. Greiner stellte hierzu anfangs mehreren deutschen Prominenten die Aufgabe, ihren persönlichen Kanon aufzustellen, unter der Thematik ¿Was ein Abiturient unbedingt gelesen haben muss¿, mit der Schwierigkeit, sich auf 5 Werke zu beschränken. Allein diese Eingrenzung stieß schon bei mehreren Auserwählten auf Kritik. Marcel Reich-Ranicki nennt den Redakteur einen ¿Barbaren¿ oder ¿bestenfalls einen Spaßvogel¿, der die gesamte deutschsprachige Literatur auf 5 Titel begrenzen will, die ein Abiturient kennen sollte. Gefordert wurden mindestens 20-30 Werke, da man sonst den Wert des Abiturs so drastisch senken würde und diesem höchsten deutschen Schulabschluss auch noch das letzte Bisschen Elitäres nähme. Wie auch immer, die meisten der Befragten stimmten mit Greiner überein, dass es unabdingbar sei, einen Kanon festzulegen. Dabei wurde allerdings relativ schnell klar, dass es unmöglich ist, sich auf einen Kanon zu einigen. Bei vielen der Befragten ist zwar festzustellen, dass sich die Nennungen der Autoren und oftmals auch der Werke gleichen, doch treten immer wieder Fragen und Vorschläge auf, mehrere Kanons, zum Beispiel einen pro Epoche festzulegen. Wobei man dann sehr schnell von der Zahl 5, wie von Ulrich Greiner gefordert, auf eine Zahl zwischen 20 und 30 Werken kommt. Diese Debatte nimmt die vorliegende Arbeit auf und beschäftigt sich weiterhin mit der Frage inwiefern ein Kanon aufgestellt werden muss, bzw. ob dieser einer stetigen Anpassung bedarf. Es handelt sich um eine Bachelorarbeit, die im Rahmen des Studiums der Germanistik an der Universität Bielefeld angefertigt wurde. (Hertel, Christina)

    Bachelorarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Didaktik - Germanistik, Note: 2,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einigen Jahren völliger Abwesenheit von Gesellschaft, Schule und Politik initiierte Ulrich Greiner, Redakteur der ZEIT, 1997 eine neue Kanondebatte. Greiner stellte hierzu anfangs mehreren deutschen Prominenten die Aufgabe, ihren persönlichen Kanon aufzustellen, unter der Thematik ¿Was ein Abiturient unbedingt gelesen haben muss¿, mit der Schwierigkeit, sich auf 5 Werke zu beschränken. Allein diese Eingrenzung stieß schon bei mehreren Auserwählten auf Kritik. Marcel Reich-Ranicki nennt den Redakteur einen ¿Barbaren¿ oder ¿bestenfalls einen Spaßvogel¿, der die gesamte deutschsprachige Literatur auf 5 Titel begrenzen will, die ein Abiturient kennen sollte. Gefordert wurden mindestens 20-30 Werke, da man sonst den Wert des Abiturs so drastisch senken würde und diesem höchsten deutschen Schulabschluss auch noch das letzte Bisschen Elitäres nähme. Wie auch immer, die meisten der Befragten stimmten mit Greiner überein, dass es unabdingbar sei, einen Kanon festzulegen. Dabei wurde allerdings relativ schnell klar, dass es unmöglich ist, sich auf einen Kanon zu einigen. Bei vielen der Befragten ist zwar festzustellen, dass sich die Nennungen der Autoren und oftmals auch der Werke gleichen, doch treten immer wieder Fragen und Vorschläge auf, mehrere Kanons, zum Beispiel einen pro Epoche festzulegen. Wobei man dann sehr schnell von der Zahl 5, wie von Ulrich Greiner gefordert, auf eine Zahl zwischen 20 und 30 Werken kommt. Diese Debatte nimmt die vorliegende Arbeit auf und beschäftigt sich weiterhin mit der Frage inwiefern ein Kanon aufgestellt werden muss, bzw. ob dieser einer stetigen Anpassung bedarf. Es handelt sich um eine Bachelorarbeit, die im Rahmen des Studiums der Germanistik an der Universität Bielefeld angefertigt wurde. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070723, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Hertel, Christina, Auflage: 07002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Sprache: Deutsch, Warengruppe: HC/Didaktik/Methodik/Schulpädagogik/Fachdidaktik, Fachkategorie: Fremdsprachenerwerb, Fremdsprachendidaktik, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638696319, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Bachelorarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 1.1.2005 (in Ausnahmefällen ab dem 1.1.2007) müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach den IAS- bzw. IFRS-Rechnungslegungsvorschriften erstellen. Die internationale Rechnungslegung befindet sich in einer umfangreichen Reformphase, in der das IASB und das FASB eine Konvergenz der internationalen Rechnungslegungsvorschriften anstreben. 

Einen Reformschwerpunkt stellt das Projekt Business Combinations dar, das im Juli 2001 ins Leben gerufen wurde, um die US-GAAP- und IAS-Rechnungslegungs-vorschriften in Bezug auf Konzernabschlüsse zu konkretisieren und anzugleichen. IFRS 3 Business Combinations und die überarbeiteten Versionen des IAS 36 Impairment of Assets und IAS 38 Intangible Assets wurden im März 2004 eingeführt und damit die erste Projektphase beendet. Die Veröffentlichung der Standards hat grundlegende Änderungen zur Folge. Beispielsweise dürfen Unternehmenserwerbe nur noch nach der Erwerbsmethode (Purchase Method) dargestellt werden. Die Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten wurde konkretisiert. Darüber hinaus darf Goodwill nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen werden. 

Die Abkehr von der planmäßigen Abschreibung des Goodwills hat fundamentale Folgen für nationale und internationale Konzerne, denn die Bilanzposition Goodwill stellt eine Schlüsselgröße im Konzernabschluss dar. So betrug im Jahr 2003 der Goodwill der DAX-30-Unternehmen durchschnittlich 40% des bilanziell erfassten Eigenkapitals. Auch außenstehende Gesellschafter nehmen einen wichtigen Platz in der Konzernrechnungslegung ein. Im Jahr 2001 besaßen konzernfremde Gesellschafter in einzelnen DAX-30-Unternehmen über ein Drittel des Konzern-eigenkapitals. Die zweckadäquate Bewertung des Goodwills bei Vorhandensein von Minderheitenanteilen wird immer bedeutender. 

In dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, wie sich die neue Bewertung des Goodwills nach IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 auswirkt, wenn der Goodwill aus einem Unternehmenserwerb mit einer Beteiligung von weniger als 100% stammt und Minderheiten an dem erworbenen Unternehmen beteiligt sind. (Czogalla, Agnes)
    Bachelorarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 1.1.2005 (in Ausnahmefällen ab dem 1.1.2007) müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach den IAS- bzw. IFRS-Rechnungslegungsvorschriften erstellen. Die internationale Rechnungslegung befindet sich in einer umfangreichen Reformphase, in der das IASB und das FASB eine Konvergenz der internationalen Rechnungslegungsvorschriften anstreben. Einen Reformschwerpunkt stellt das Projekt Business Combinations dar, das im Juli 2001 ins Leben gerufen wurde, um die US-GAAP- und IAS-Rechnungslegungs-vorschriften in Bezug auf Konzernabschlüsse zu konkretisieren und anzugleichen. IFRS 3 Business Combinations und die überarbeiteten Versionen des IAS 36 Impairment of Assets und IAS 38 Intangible Assets wurden im März 2004 eingeführt und damit die erste Projektphase beendet. Die Veröffentlichung der Standards hat grundlegende Änderungen zur Folge. Beispielsweise dürfen Unternehmenserwerbe nur noch nach der Erwerbsmethode (Purchase Method) dargestellt werden. Die Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten wurde konkretisiert. Darüber hinaus darf Goodwill nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen werden. Die Abkehr von der planmäßigen Abschreibung des Goodwills hat fundamentale Folgen für nationale und internationale Konzerne, denn die Bilanzposition Goodwill stellt eine Schlüsselgröße im Konzernabschluss dar. So betrug im Jahr 2003 der Goodwill der DAX-30-Unternehmen durchschnittlich 40% des bilanziell erfassten Eigenkapitals. Auch außenstehende Gesellschafter nehmen einen wichtigen Platz in der Konzernrechnungslegung ein. Im Jahr 2001 besaßen konzernfremde Gesellschafter in einzelnen DAX-30-Unternehmen über ein Drittel des Konzern-eigenkapitals. Die zweckadäquate Bewertung des Goodwills bei Vorhandensein von Minderheitenanteilen wird immer bedeutender. In dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, wie sich die neue Bewertung des Goodwills nach IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 auswirkt, wenn der Goodwill aus einem Unternehmenserwerb mit einer Beteiligung von weniger als 100% stammt und Minderheiten an dem erworbenen Unternehmen beteiligt sind. (Czogalla, Agnes)

    Bachelorarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 1.1.2005 (in Ausnahmefällen ab dem 1.1.2007) müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach den IAS- bzw. IFRS-Rechnungslegungsvorschriften erstellen. Die internationale Rechnungslegung befindet sich in einer umfangreichen Reformphase, in der das IASB und das FASB eine Konvergenz der internationalen Rechnungslegungsvorschriften anstreben. Einen Reformschwerpunkt stellt das Projekt Business Combinations dar, das im Juli 2001 ins Leben gerufen wurde, um die US-GAAP- und IAS-Rechnungslegungs-vorschriften in Bezug auf Konzernabschlüsse zu konkretisieren und anzugleichen. IFRS 3 Business Combinations und die überarbeiteten Versionen des IAS 36 Impairment of Assets und IAS 38 Intangible Assets wurden im März 2004 eingeführt und damit die erste Projektphase beendet. Die Veröffentlichung der Standards hat grundlegende Änderungen zur Folge. Beispielsweise dürfen Unternehmenserwerbe nur noch nach der Erwerbsmethode (Purchase Method) dargestellt werden. Die Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten wurde konkretisiert. Darüber hinaus darf Goodwill nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen werden. Die Abkehr von der planmäßigen Abschreibung des Goodwills hat fundamentale Folgen für nationale und internationale Konzerne, denn die Bilanzposition Goodwill stellt eine Schlüsselgröße im Konzernabschluss dar. So betrug im Jahr 2003 der Goodwill der DAX-30-Unternehmen durchschnittlich 40% des bilanziell erfassten Eigenkapitals. Auch außenstehende Gesellschafter nehmen einen wichtigen Platz in der Konzernrechnungslegung ein. Im Jahr 2001 besaßen konzernfremde Gesellschafter in einzelnen DAX-30-Unternehmen über ein Drittel des Konzern-eigenkapitals. Die zweckadäquate Bewertung des Goodwills bei Vorhandensein von Minderheitenanteilen wird immer bedeutender. In dieser Arbeit soll die Frage geklärt werden, wie sich die neue Bewertung des Goodwills nach IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 auswirkt, wenn der Goodwill aus einem Unternehmenserwerb mit einer Beteiligung von weniger als 100% stammt und Minderheiten an dem erworbenen Unternehmen beteiligt sind. , Die Bilanzierung und Bewertung nach den IAS- bzw. IFRS-Rechnungslegungsvorschriften , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070723, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Czogalla, Agnes, Auflage: 07002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Rechnungswesen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638446921, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung des gemeinsamen Marktes 1993 kann die Europäische Union auch für Fluggesellschaften als ein einziger großer Markt betrachtet werden. Die erfolgte Deregulierung des Luftverkehrs und eine steigende Verkehrsnachfrage haben dazu geführt, dass eine Vielzahl von europäischen Flughäfen bzgl. Start- und Landerechten an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Diese Rechte, auch Zeitnischen genannt, erlauben, auf sog. koordinierten Flughäfen zu einer bestimmten Zeit einen Start oder eine Landung durchzuführen und werden gemäß der EU-Verordnung 95/93 von öffentlicher Stelle auf Antrag zugewiesen oder zwischen Fluggesellschaften getauscht. Zeitnischen stellen deshalb für Fluggesellschaften nicht nur den ¿Engpassfaktor Nr. 1¿, sondern auch erhebliche Vermögenswerte dar. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Frage, wie Fluggesellschaften mit Sitz in der EU zugeteilte oder erworbene Start- und Landerechte bilanz-technisch erfassen müssen, um in ihrem Jahresabschluss ein richtiges Bild über den Unternehmenswert und das Ausmaß öffentlicher Hilfestellung zu vermitteln. Die Antwort liegt nach dem Willen der Europäischen Union in den Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), welche in allen Mitgliedsländern ab dem 1. 1. 2005 für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen maßgebend sind. Inwiefern IFRS den Fluggesellschaften den Weg weisen wird, ist schwer abzusehen, da Kritiker den IFRS Komplexität und in der Praxis schwer fassbare Bewertungsprobleme vorwerfen.
So sind für die Bilanzierung von Zeitnischen gleich zwei Standards einschlägig anwendbar, nämlich IAS 38 ¿Immaterielle Vermögenswerte¿ sowie IAS 20 ¿Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand¿. Die vorliegende Arbeit untersucht die verschiedenen Gesichtspunkte der Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS. Die Vorgehensweise bei der Zugangsbewertung wird anhand der grundsätzlichen Erwerbsarten ¿Zuteilung¿, ¿Tausch¿ und ¿Unternehmenszusammenschluss¿ vorgestellt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt wird im Rahmen der Folgebewertung auf den Abschnitt der außerplanmäßigen Abschreibung gelegt, da dafür ein weiterer Standard, nämlich IAS 36 ¿Wertminderung von Vermögenswerten¿, zu prüfen ist. Hier wird das Spannungsfeld zwischen der Bewertung nach IAS 38 und der Bewertung nach IAS 36 als besonders kritisch angesehen. (Craiu, Adrian)
    Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung des gemeinsamen Marktes 1993 kann die Europäische Union auch für Fluggesellschaften als ein einziger großer Markt betrachtet werden. Die erfolgte Deregulierung des Luftverkehrs und eine steigende Verkehrsnachfrage haben dazu geführt, dass eine Vielzahl von europäischen Flughäfen bzgl. Start- und Landerechten an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Diese Rechte, auch Zeitnischen genannt, erlauben, auf sog. koordinierten Flughäfen zu einer bestimmten Zeit einen Start oder eine Landung durchzuführen und werden gemäß der EU-Verordnung 95/93 von öffentlicher Stelle auf Antrag zugewiesen oder zwischen Fluggesellschaften getauscht. Zeitnischen stellen deshalb für Fluggesellschaften nicht nur den ¿Engpassfaktor Nr. 1¿, sondern auch erhebliche Vermögenswerte dar. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Frage, wie Fluggesellschaften mit Sitz in der EU zugeteilte oder erworbene Start- und Landerechte bilanz-technisch erfassen müssen, um in ihrem Jahresabschluss ein richtiges Bild über den Unternehmenswert und das Ausmaß öffentlicher Hilfestellung zu vermitteln. Die Antwort liegt nach dem Willen der Europäischen Union in den Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), welche in allen Mitgliedsländern ab dem 1. 1. 2005 für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen maßgebend sind. Inwiefern IFRS den Fluggesellschaften den Weg weisen wird, ist schwer abzusehen, da Kritiker den IFRS Komplexität und in der Praxis schwer fassbare Bewertungsprobleme vorwerfen. So sind für die Bilanzierung von Zeitnischen gleich zwei Standards einschlägig anwendbar, nämlich IAS 38 ¿Immaterielle Vermögenswerte¿ sowie IAS 20 ¿Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand¿. Die vorliegende Arbeit untersucht die verschiedenen Gesichtspunkte der Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS. Die Vorgehensweise bei der Zugangsbewertung wird anhand der grundsätzlichen Erwerbsarten ¿Zuteilung¿, ¿Tausch¿ und ¿Unternehmenszusammenschluss¿ vorgestellt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt wird im Rahmen der Folgebewertung auf den Abschnitt der außerplanmäßigen Abschreibung gelegt, da dafür ein weiterer Standard, nämlich IAS 36 ¿Wertminderung von Vermögenswerten¿, zu prüfen ist. Hier wird das Spannungsfeld zwischen der Bewertung nach IAS 38 und der Bewertung nach IAS 36 als besonders kritisch angesehen. (Craiu, Adrian)

    Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung des gemeinsamen Marktes 1993 kann die Europäische Union auch für Fluggesellschaften als ein einziger großer Markt betrachtet werden. Die erfolgte Deregulierung des Luftverkehrs und eine steigende Verkehrsnachfrage haben dazu geführt, dass eine Vielzahl von europäischen Flughäfen bzgl. Start- und Landerechten an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Diese Rechte, auch Zeitnischen genannt, erlauben, auf sog. koordinierten Flughäfen zu einer bestimmten Zeit einen Start oder eine Landung durchzuführen und werden gemäß der EU-Verordnung 95/93 von öffentlicher Stelle auf Antrag zugewiesen oder zwischen Fluggesellschaften getauscht. Zeitnischen stellen deshalb für Fluggesellschaften nicht nur den ¿Engpassfaktor Nr. 1¿, sondern auch erhebliche Vermögenswerte dar. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Frage, wie Fluggesellschaften mit Sitz in der EU zugeteilte oder erworbene Start- und Landerechte bilanz-technisch erfassen müssen, um in ihrem Jahresabschluss ein richtiges Bild über den Unternehmenswert und das Ausmaß öffentlicher Hilfestellung zu vermitteln. Die Antwort liegt nach dem Willen der Europäischen Union in den Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), welche in allen Mitgliedsländern ab dem 1. 1. 2005 für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen maßgebend sind. Inwiefern IFRS den Fluggesellschaften den Weg weisen wird, ist schwer abzusehen, da Kritiker den IFRS Komplexität und in der Praxis schwer fassbare Bewertungsprobleme vorwerfen. So sind für die Bilanzierung von Zeitnischen gleich zwei Standards einschlägig anwendbar, nämlich IAS 38 ¿Immaterielle Vermögenswerte¿ sowie IAS 20 ¿Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand¿. Die vorliegende Arbeit untersucht die verschiedenen Gesichtspunkte der Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS. Die Vorgehensweise bei der Zugangsbewertung wird anhand der grundsätzlichen Erwerbsarten ¿Zuteilung¿, ¿Tausch¿ und ¿Unternehmenszusammenschluss¿ vorgestellt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt wird im Rahmen der Folgebewertung auf den Abschnitt der außerplanmäßigen Abschreibung gelegt, da dafür ein weiterer Standard, nämlich IAS 36 ¿Wertminderung von Vermögenswerten¿, zu prüfen ist. Hier wird das Spannungsfeld zwischen der Bewertung nach IAS 38 und der Bewertung nach IAS 36 als besonders kritisch angesehen. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070805, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Craiu, Adrian, Auflage: 07002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 52, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Rechnungswesen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 5, Gewicht: 90, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638504898, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Anonym: Das Internet der Dinge. Eine Recherche über die Anbindung und Steuerung von Dingen ans Internet
    Anonym: Das Internet der Dinge. Eine Recherche über die Anbindung und Steuerung von Dingen ans Internet

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    Beschreibung der Betreffzeile 1: SOZIALWISSENSCHAFTEN / Soziologie / Allgemein Beschreibung der Betreffzeile 2: EAN: 9781021020420 ISBN-10: 1021020427 Impressum des Herausgebers: Legare Street Press Veröffentlichungsdatum: 072023 Mitwirkender 1: 1879-1967, Dupréel, Eugène, Titel: Le Rapport Sozial: Essay über das Objekt und die Methode der Soziologie Bindungstyp: TC Inhaltssprachencode: FRE Seiten: 0316 Beschreibung: Entdecken Sie die faszinierende Welt von Le Rapport Social: Essai L'objet Et La Méthode De La Sociologie, eine SOZIALWISSENSCHAFT / Soziologie / Allgemeines, die unter die Kategorie fällt. Dieses Juwel im TC-Format, das von Eugène Dupréel (1879–1967) beigesteuert und von Legare Street Press veröffentlicht wurde, verspricht den Lesern ein intensives Erlebnis. Mit 0316 Seiten spannender Inhalte, Le Rapport Social: Essai L'objet Et La Méthode De La Sociologie erforscht. Die FRE-Sprache verleiht der Erzählung eine einzigartige Note und macht sie einem breiten Publikum zugänglich.

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    Ja, Abschreibungen sind gewinnmindernd, da sie die Kosten für die Nutzung und den Wertverlust von Vermögenswerten über ihre Lebensdauer hinweg erfassen. Durch Abschreibungen wird der Gewinn eines Unternehmens verringert, da sie als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden. Dies führt zu einer Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns und damit auch der Steuerlast des Unternehmens. Abschreibungen sind daher ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Berichterstattung und helfen Unternehmen, ihre tatsächlichen finanziellen Leistungen genau zu erfassen.

  • Wann lineare Abschreibung?

    Wann lineare Abschreibung? Die lineare Abschreibungsmethode wird in der Regel verwendet, wenn der Wertverlust eines Vermögenswerts über die Zeit gleichmäßig ist. Dies bedeutet, dass der Vermögenswert jedes Jahr um den gleichen Betrag abgeschrieben wird. Die lineare Abschreibung eignet sich gut für Vermögenswerte wie Gebäude, Maschinen oder Fahrzeuge, deren Wertverlust linear und vorhersehbar ist. Sie ermöglicht eine einfache Berechnung der Abschreibungsbeträge und eine gleichmäßige Verteilung der Kosten über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts. Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung, bei der die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren höher sind und dann abnehmen, bleibt der Abschreibungsbetrag bei der linearen Abschreibung konstant. Dies kann dazu beitragen, die Buchhaltung und Finanzplanung für Unternehmen einfacher und transparenter zu gestalten. Letztendlich hängt die Entscheidung für die lineare Abschreibung von der Art des Vermögenswerts, seiner Nutzungsdauer und dem Wertverlustmuster ab. Es ist wichtig, die verschiedenen Abschreibungsmethoden zu verstehen und diejenige auszuwählen, die am besten zu den spezif

  • Wann degressive Abschreibung?

    Die degressive Abschreibung wird angewendet, wenn ein Vermögenswert in den ersten Jahren seines Lebenszyklus einen höheren Wertverlust aufweist. Dies kann aufgrund einer schnelleren technologischen Entwicklung, einer höheren Abnutzung oder einer höheren Nutzung des Vermögenswerts der Fall sein. Die degressive Abschreibung ermöglicht es Unternehmen, in den ersten Jahren höhere Abschreibungen vorzunehmen und somit ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die degressive Abschreibung im Laufe der Zeit abnimmt und in späteren Jahren weniger Abschreibungen vorgenommen werden. Unternehmen müssen die Vorschriften ihres jeweiligen Steuerrechts beachten, um festzustellen, ob die degressive Abschreibung für sie geeignet ist.

  • Wann Abschreibung möglich?

    Abschreibungen sind möglich, wenn ein Vermögenswert an Wert verliert, entweder aufgrund von Abnutzung, technologischer Überholung oder anderen Faktoren. Unternehmen können Abschreibungen vornehmen, um den tatsächlichen Wertverlust ihrer Vermögenswerte im Laufe der Zeit zu erfassen. Die Abschreibungsmethode und -dauer hängen von der Art des Vermögenswerts ab und werden in der Regel nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften festgelegt. Abschreibungen sind wichtig, um die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens korrekt darzustellen und die Genauigkeit der Bilanz zu gewährleisten. Wann Abschreibung möglich?

  • Warum ist die kalkulatorische Abschreibung niedriger als die bilanzmäßige Abschreibung?

    Die kalkulatorische Abschreibung ist niedriger als die bilanzmäßige Abschreibung, da sie aufgrund von betriebswirtschaftlichen Überlegungen und nicht aufgrund von gesetzlichen Vorschriften festgelegt wird. Bei der kalkulatorischen Abschreibung werden beispielsweise auch der Nutzungswert und der technische Fortschritt berücksichtigt, während bei der bilanzmäßigen Abschreibung nur die Anschaffungskosten und die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands berücksichtigt werden.

  • Wie lange lineare Abschreibung?

    Wie lange lineare Abschreibung? Die Dauer der linearen Abschreibung hängt von der Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts ab, für das die Abschreibung vorgenommen wird. In der Regel wird die Nutzungsdauer anhand von branchenüblichen Standards oder gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Typische Nutzungsdauern reichen von 3 bis 50 Jahren, je nach Art des Wirtschaftsguts. Es ist wichtig, die genaue Nutzungsdauer zu kennen, um die Abschreibung korrekt berechnen zu können. Letztendlich dient die lineare Abschreibung dazu, den Wertverlust des Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer gleichmäßig zu verteilen.

  • Ist Abschreibung ein aufwandskonto?

    Nein, Abschreibung ist kein Aufwandskonto, sondern ein Bestandskonto. Sie dient dazu, den Wertverlust von Vermögensgegenständen über deren Nutzungsdauer hinweg zu erfassen. Durch die Abschreibung wird der Buchwert eines Vermögensgegenstandes reduziert, um seinem tatsächlichen Wertverlust Rechnung zu tragen. Aufwandskonten hingegen erfassen die Kosten, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen, wie z.B. Materialkosten, Personalkosten oder Mietkosten. Abschreibungen sind somit eine Form der periodengerechten Erfolgsermittlung und dienen der korrekten Darstellung des Unternehmensvermögens in der Bilanz.

  • Welche Abschreibung ist erlaubt?

    Welche Abschreibung ist erlaubt? In der Regel können Unternehmen Abschreibungen auf materielle Vermögenswerte wie Gebäude, Maschinen und Ausrüstungen vornehmen. Diese Abschreibungen spiegeln den Wertverlust dieser Vermögenswerte über ihre Nutzungsdauer wider. Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung von Abschreibungen, darunter die lineare Abschreibungsmethode und die degressive Abschreibungsmethode. Es ist wichtig, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften und Rechnungslegungsstandards einhalten, um sicherzustellen, dass ihre Abschreibungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Letztendlich dienen Abschreibungen dazu, den tatsächlichen Wertverlust von Vermögenswerten im Laufe der Zeit genau zu erfassen.

  • Wie lange Abschreibung Gebäude?

    Die Abschreibungsdauer für Gebäude hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des Gebäudes, der Nutzungsdauer und den steuerlichen Vorschriften. In der Regel beträgt die Abschreibungsdauer für Gebäude zwischen 50 und 100 Jahren. Es ist wichtig, die genauen Abschreibungsmethoden und -zeiträume gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu beachten, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Eine genaue Berechnung der Abschreibungsdauer für ein Gebäude sollte in Absprache mit einem Steuerberater oder einem Fachmann durchgeführt werden, um Fehler zu vermeiden und die finanzielle Planung zu optimieren.